Versorgung auf Rezept – Ihre Produkte auf Kassenkosten

Aufsaugende Inkontinenzhilfen sind Hilfsmittel der Krankenkasse: Bei entsprechender Ausprägung übernimmt die Kasse die Versorgung auf Rezept – ein Pflegegrad ist nicht nötig, der Eigenanteil ist gedeckelt.

Kurier liefert ein Paket an die Haustür

So funktioniert es

  1. Rezept einholen – jeder Vertragsarzt (Hausarzt, Urologie, Gynäkologie) darf verordnen.
  2. Über den Partner abwickeln – den Rezept- und Kassenweg übernimmt unser Partner Geria+med als zugelassener Vertragspartner: Belieferung nach Hause und Abrechnung direkt mit Ihrer Kasse.
  3. Regelmäßig beliefert werden – passend zum Bedarf, ohne dass Sie sich um Nachschub kümmern müssen.

Was es kostet

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt höchstens 10 € im Monat (Kinder und Jugendliche sind befreit). Die aufzahlungsfreie Grundversorgung ist garantiert – höherwertige Wunschprodukte können freiwillige Mehrkosten verursachen.

Direktkauf vs. Rezept – was passt?

Direktkauf (hier im Shop)Auf Rezept (über Geria+med)
Für wenschneller, flexibler Bedarf; ohne Rezeptdauerhafter, medizinisch notwendiger Bedarf
KostenProduktpreisgesetzliche Zuzahlung, max. 10 €/Monat
Ablaufsofort bestellenRezept + Vertragspartner

Beides ist möglich – wählen Sie, was zu Ihrer Situation passt. Hintergrundwissen liefert der unabhängige Ratgeber.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Pflegegrad? Nein. Inkontinenzhilfen zahlt die Krankenkasse nach § 33 SGB V, unabhängig vom Pflegegrad.

Kann ich trotzdem hier direkt kaufen? Ja. Der Direktkauf steht unabhängig vom Rezeptweg offen.

Quellen & Stand: § 33 SGB V; GKV-Spitzenverband, Produktgruppe 15. Stand: 06/2026. Keine Rechtsberatung; maßgeblich ist Ihre Kasse.